Ferienwohnung Lüttge

_

Ferienwohnung Lüttge

OT Vienenburg

1 Ferienwohnung – 54 m² 2 Betten
1 Wohnzimmer
1 Schlafzimmer
Küche, Dusche / WC
Radio und Fernseher, SAT-Anlage, Balkon, Garten, Parkplatz

Informationen zum Gästebeitrag siehe unten

Kontakt

Friedrich-Rese-Str. 21
38690 Goslar – OT Vienenburg
Tel.: 05324 5649 und 0171 7517795

Gästebeitrag

Gästebeitrag: 2,30 € Person/Nacht
Ausgenommen vom Gästebeitrag sind alle Personen, die beruflich in Goslar übernachten.
Zum 01.07.2019 wurde im gesamten Stadtgebiet Goslars ein Gästebeitrag eingeführt, den es bisher nur im Stadtteil und heilklimatischen Kurort Hahnenklee gab. Vielleicht kennen Sie solche Kur- oder Gästebeiträge bereits aus anderen Orten, z.B. von Nord- und Ostsee.
Im Zuge einer Gesetzesänderung in Niedersachsen wurde im Jahr 2017 auch für sogenannte sonstige Tourismusgemeinden die Möglichkeit eröffnet, einen Gästebeitrag zu erheben – die Stadt Goslar hat nun davon Gebrauch gemacht. Den genauen Wortlaut der Gästebeitragssatzung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Goslar unter www.gaestebeitrag.goslar.de.
Seit Jahren wird die Einführung eines Gästebeitrages in Goslar thematisiert. Trotz Informationen über die Presse und in verschiedenen Informationsveranstaltungen lässt es sich vielleicht nicht vermeiden, dass Sie ihre Unterkunft schon gebucht haben, bevor die Stadt Goslar die entsprechenden Beschlüsse gefasst hat. Wir bitten Sie um Verständnis, wenn es Ihren Gastgebern deshalb nicht möglich war, Sie vor der Buchung über diese zusätzlichen Kosten zu informieren – allerdings möchten wir Sie auch auf die neuen Servicevorteile, die mit der Gästekarte verbunden sind, hinweisen.
Nachfolgend einige detaillierte Hinweise:
• Wie hoch ist der Gästebeitrag?
In Goslar liegt der Beitrag pro volljähriger Person/pro Übernachtung bei 2,30 EUR. Für Kinder und Jugendliche wird kein Gästebeitrag erhoben. Ein verminderter Beitragssatz von 1,15 EUR gilt für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Seminaren, Tagungen, Messen oder vergleichbaren Veranstaltungen, wenn keine gänzliche Befreiung vom Gästebeitrag gegeben ist. In diesen Fällen empfiehlt sich eine vorherige Abstimmung mit der GOSLAR marketing gmbh.
• Wofür wird der Gästebeitrag verwendet?
Die Besucher Goslars können sich an zahlreichen Sehenswürdigkeiten erfreuen, wie z.B. am Besucherbergwerk Weltkulturerbe Rammelsberg; die Kaiserpfalz und das Goslarer Museum sowie eine ganze Reihe von tollen Veranstaltungen erleben. Hierfür entstehen Kosten, die nun teilweise über den Gästebeitrag mitfinanziert werden. Wer den Gästebeitrag zahlt, erhält eine Gästekarte und ein Erlebnisheft, mit denen verschiedene Vergünstigungen in Goslar und dem gesamten Harz in Anspruch genommen werden können.
• Wer zahlt den Gästebeitrag?
Der Gästebeitrag wird von den erwachsenen Übernachtungsgästen Goslars gezahlt, die nicht Einwohner dieser Stadt sind. In Goslar sind grundsätzlich alle Erwachsenen gästebeitragspflichtig. Die Satzung beinhaltet aber Ausnahmen von der Beitragspflicht, z. B. für Personen, die aus beruflichen Gründen in Goslar übernachten. Diese sind nicht beitragspflichtig. Weitere Befreiungsgründe sind im § 3 der Satzung zu lesen. Menschen mit Schwerbehinderung und deren Begleitperson unterliegen nicht der Befreiung. Fragen Sie bitte in Einzelfällen Ihre Vermieterin/Ihren Vermieter, auch die GOSLAR marketing gmbh ist gern behilflich. Personen, die keinen Gästebeitrag bezahlen müssen, erhalten auch keine Gästekarte, die zu den Vergünstigungen berechtigt.
• Wo wird der Gästebeitrag gezahlt?
Nach Zahlung des Gästebeitrages direkt an Ihren Vermieter wickelt dieser die Weiterleitung des Geldes an die Stadt Goslar ab.
• Besteht eine Verpflichtung, den Gästebeitrag zu zahlen und was geschieht mit den Daten?
Auf Grundlage einer vom Rat beschlossenen Gästebeitragssatzung besteht die gesetzliche Pflicht, den Gästebeitrag zu zahlen. Die Abgabe des Gästebeitrages ist darüber hinaus im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz niedergeschrieben. Die im Rahmen der Ausstellung der Gästekarte erhobenen Daten werden, entsprechend der Datenschutzrichtlinien, nach 4 Jahren automatisch gelöscht.
• Was geschieht, wenn kein Gästebeitrag gezahlt wird?
Wer beitragspflichtig ist und in einem gästebeitragspflichtigen Ort übernachtet, sich aber weigert, den Gästebeitrag zu bezahlen, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses ist im Allgemeinen höher als der Gästebeitrag und muss zusätzlich gezahlt werden.
•Welche Vorteile beinhaltet die Gästekarte?
Gästebeitragspflichtigen Personen wird von der Vermieterin/dem Vermieter eine Gästekarte ausgehändigt. Diese Gästekarte ist gleichzeitig Harz-Gastkarte und beinhaltet eine große Anzahl verschiedener Vergünstigungen in Goslar und im gesamten Harz. Einige Beispiele sind auf der Gästekarte oder im begleitenden Erlebnisheft aufgeführt. Weitere Vergünstigungen finden Sie online oder im separaten Flyer zur Harz-Gastkarte.

Ferienwohnung Lüttge
Ferienwohnung Lüttge
Ferienwohnung Lüttge
Ferienwohnung Lüttge
Ferienwohnung Lüttge